Ersatzverkündung (§ 60 Abs. 3 Satz 1 LVwG) der Landesverordnung zur Bekämpfung des Coronavirus SARS-CoV-2

Liebe Mitglieder!

Die Landesregierung hat am 17.08.2021 eine neue Ersatzverkündung verkündet.

Diese gilt ab Montag, den 23.08.2021.

Zentraler Punkt ist eine landesweite Testpflicht im Sinne der 3G-Regel

(Geimpft, Genesen, Getestet) für den Zutritt zu Innenbereichen.

Alle Personen, die nicht geimpft oder genesen sind, müssen dann einen negativen Antigen-Schnelltest (nicht älter als 24 Stunden) oder einen PCR-Test (nicht älter als 48 Stunden) nachweisen.

Personen unter dem 18. Lebensjahr sind davon ausgenommen!

Bis zum 11.10.2021 gibt es die Schnelltests kostenlos in den Testzentren.

Wem das zu umständlich ist, kann ab Montag, den 23.08.2021 einen Test im Studio zum Selbstkostenpreis von 1€ pro Test machen.

Ersatzweise, sofern vorhanden, gilt auch der Antigen-Schnelltest vom Arbeitgeber unterschrieben.

Die Testpflicht besteht ab einer Überschreitung des Inzidenzwertes des Landes von 35.

Schleswig-Holstein liegt momentan bei einem Inzidenzwert von 51. Somit besteht ab Montag, den 23.08.2021 die Testpflicht.

Alle Geimpften und Genesenen zeigen dann bitte ab Montag einmal den Nachweis vor. Wir hinterlegen dies dann im System.

Des Weiteren gilt die Verordnung des Tragens eines Mundschutzes, sobald der Mindestabstande von 1,5m im Studio nicht eingehalten werden kann.

Ferner bauen wir gerade den ehemaligen Kinderhort zu einer weiteren Kraftecke für Euch um, und können dadurch sogar den Gerätepark erweiterten. Seid gespannt.

Dein Wellness & Fitness

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