Update: Coronaverordnung, die am 01.03.21 in Kraft tritt

Wir nehmen Bezug auf die neue Coronaverordnung, die am 01.03.21 in Kraft tritt.

Dort wird der Individualsport in Fitnesstudios wieder erlaubt.
Unter dem Begriff Individualsport werden Sportarten zusammengefasst, die überwiegend auf den Leistungen des Individuums basieren und nicht primär in Mannschaften organisiert sind.

Die Verordnung verlautet konkret, dass momentan nur 2 Personen oder Personen aus dem eigenen Haushalt in einem Fitnessstudio zur gleichen Zeit trainieren dürfen. Dabei spielt es keine Rolle wie groß das Studio ist oder wie viele Räume es hat.

Man kann sicherlich verstehen, dass diese Verordnung für uns nur ein kleiner Lichtblick am Horizont ist und weder rentabel noch umsetzbar ist 😕

Grundsätzlich gilt für den normalen Fitnessstudiobetrieb der Inzidenzwert von stabil unter 35. Erst wenn dieser erreicht ist werden wir wieder öffnen.

Aber wie es aussieht, wird Schleswig-Holstein das erste Bundesland sein, dass die Heiligen-Türen wieder öffnen wird 🙏

Was zusätzlich wieder erlaubt ist, st das PERSONAL TRAINING!

Personal Training bieten wir Euch wie folgt an:

  • 1 Std. Mitglied 69€
  • 1 Std. Extern 79€

11er Karte

  • Mitglied 690€
  • Extern 790€

Dieses Training kann im Studio, im Freien oder zu Hause stattfinden.

Des Weiteren ist der Rehasport vom SGR Bad Oldesloe wieder erlaubt.

Hier findet man die Termine:
https://www.wellness-fitness-od.de/kursplan/

In Hoffnung auf ein baldiges Wiedersehen

Dein Wellness & Fitness
🤜💥🤛